Fördermittel
Öffentliche Förderungen für Ihr Projekt
INDIVIDUELLE BERATUNG
ANTRAGSTELLUNG
SCHNELLE PROJEKTUMSETZUNG
Unternehmenswachstum muss nicht ausschließlich durch Cashflow getrieben sein. Go eCommerce steht nicht nur für die Umsetzung erstklassiger Projekte, sondern nimmt auch die Initiative, öffentliche Fördermittel für deren Finanzierung zu sichern.
Jeder Unternehmer weiß um die Herausforderung: Fortschritt erfordert kontinuierliche Entwicklung, die oft die finanziellen Kapazitäten belastet. Daher haben wir uns darauf spezialisiert, Fördermittel effektiv zu akquirieren.
Während das Programm „go-digital“ oft als Beispiel genannt wird, kann der Genehmigungsprozess durch hohe Nachfrage langwierig sein. Unser Augenmerk liegt deshalb verstärkt auf den Förderprogrammen der Bundesländer, die oft schnelle und angepasste Unterstützung bieten, um die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens zu fördern.
Sie können digitale Fördermittel für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen erhalten. Die spezifischen Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und entsprechend deinem Bundesland finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderbereiche umfassen:
- Digitalisierung der Auftragsabwicklung
- Integration und Optimierung digitaler Produkte sowie deren Vernetzung
- Übertragung von IT-Systemen und Anwendungen
- Digital gestützte Produktentwicklung
- Entwicklung von Software zur Automatisierung von Prozessen
- Digital gesteuerte Entwicklung und Automatisierung der Produktion, inklusive kundenspezifischer Anpassungen
- Anpassung von Standardsoftware und deren Integration in die Unternehmens-IT
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Im Rahmen des Digitalbonus in Bayern können Sie beispielsweise Förderungen für folgende Bereiche erhalten:
- Hardware für IT und Kommunikationstechnik
- Software für IT und Kommunikationstechnik
- Migration und Portierung älterer Systeme
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Den Digitalbonus in Bayern können Sie beantragen, wenn Sie ein kleines Unternehmen im Freistaat Bayern betreiben und eine oder mehrere förderungsfähige Maßnahmen durchführen möchten. Förderfähig sind Gewerbebetriebe gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Voraussetzungen für kleine Unternehmen:
- Weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro
Ausgeschlossene Unternehmen:
- Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen
- Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kliniken und Sanatorien
- Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, sofern es sich nicht um Verarbeitung oder Vermarktung handelt
- Freiberufler, wobei es Förderprogramme des Bundes gibt, die auch für Freiberufler zugänglich sind
Mehr Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes für Freiberufler finden Sie weiter unten.
Sie planen, neue digitale Systeme einzuführen oder bestehende Systeme zu modernisieren? Der Digitalbonus unterstützt Sie dabei:
- Einsatz neuer digitaler Systeme oder Aktualisierung älterer Systeme auf den neuesten Stand
- Verbesserung der IT-Sicherheit sowie Modernisierung von Standardlösungen im Unternehmen
- Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems, das zu einer Zertifizierung (z. B. nach ISO 27001) führen kann
Der Digitalbonus deckt auch Ausgaben für Leistungen externer Anbieter ab. Sie erhalten Unterstützung beim Erwerb der notwendigen Hardware und Software, insbesondere solche, die die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens fördern, wie beispielsweise Warenwirtschaftssysteme und Cloud-Anwendungen.
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